Schlag ins Gesicht für die private Wohnungswirtschaft

Der Mietendeckel ist in aller Munde, doch was ist der Mietendeckel genau und welche fatalen Auswirkungen hat er?

Mit dem Mietendeckel sollen die Mietpreise rückwirkend eingefroren werden. Der Berliner Senat will für fünf Jahre die Mietpreise einfrieren und nur wenige Ausnahmen dulden. Damit werden weitere Mieterhöhungen vermieden. Bei Neuvermietungen soll der Nachmieter die Miete seines Vorgängers lediglich übernehmen.

Auf diese Weise wird eine Mietsteigerung vermieden. Als Mieter kann man nun zukünftig durch das neue Gesetz aktiv werden. Klagen gegen zu hohe Mieten sollen durch einen Antrag unterstützt werden, welche eine Obergrenze für Mietpreise festlegen soll. 

Diese Obergrenze soll abhängig von Lage, Baujahr und Ausstattung gemacht werden und auf dem Mietspiegel aus dem Jahr 2013 basieren, so der Kompromiss der Landesregierung in Berlin. Da die Preise seit diesem Zeitpunkt deutlich angestiegen sind, werden auf diesen Betrag noch mal zusätzlich 13,5 Prozent Steigerung berechnet. Doch wie die Obergrenze konkret aussieht, wird noch beschlossen. Diese soll in einer Tabellenform festgehalten und als Gesetz gültig gemacht werden.

Ein weiterer Teilaspekt des Mietendeckels ist die Genehmigung. In Zukunft muss sich der Vermieter, sobald die Bruttowarmmiete um mehr als fünfzig Cent pro Quadratmeter angehoben werden soll, eine staatliche Genehmigung einholen. Ausgenommen von dieser Regelung sind einige staatliche und soziale Einrichtungen. Wird diese Genehmigung jedoch nicht eingeholt, muss mit einer Strafe von bis zu EUR 500.000 gerechnet werden. Die Einhaltung des Mietpreisdeckels wird durch die Bezirke, die Senatsverwaltung und die Investitionsbank in Berlin überprüft.

Diese Form des Mietendeckels ist zu Recht stark umstritten. Besonders kleinere Vermieter werden darunter leiden. Sie besitzen meist nur eine oder zwei Wohnungen, die häufig nicht schuldenfrei sind. Gedeckelte Mietpreise können nun das Ende solcher Vermieter bedeuten. Die Mietendeckelregelung zielt auf Großvermieter und Investoren ab. 

Die Lage einer Wohnung soll nun nicht mehr entscheidend für die Mietpreise sein, sondern das Baujahr. Dies soll den Zweck haben, dass Objekte mit zu hohen Mieten wieder „eingependelt“ werden können, so Katrin Lompscher. In der Tat ist das Gleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern in den letzten Jahren in Großstädten wie Berlin strapaziert worden. Die Wohnungsnot hat die Mietpreise in die Höhe getrieben.

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin hat sich damit auf einen Kompromiss geeinigt. Im Jahr 2020 sollen die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Dies rückwirkend zum 18. Juni 2019. Zu diesem Stichtag vereinbarte Mieten dürfen dann für fünf Jahre nicht mehr angehoben werden. Das Abgeordnetenhaus muss dem offenkundig rechtswidrigen Entwurf noch zustimmen, um den Mietenpreisdeckel geltend zu machen. Das klingt nach sozialistischer Wohnungsbaupolitik. 

Der fragwürdige Mietendeckel, auch als „Investitionsdeckel“ verspottet, wird Wohnungsunternehmen zwingen, ihre Wohnungen zukünftig an Eigennutzer zu verkaufen und diese damit dem Mietmarkt zu entziehen. So viel ist sicher: Wohnungsunternehmen werden in Zukunft auf Modernisierungen und Sanierungen verzichten. Damit gehen tausende Arbeitsplätze in den kommenden Jahren verloren. 

Wird sich die naive Gesetzgebung in Berlin weiter in diesem Sinne entwickeln, den Immobilienmarkt ruinieren und die Privatwirtschaft für die eigenen Fehler verantwortlich machen? Das ist die gewählte Regierung in Berlin, die sich vor den Augen der Welt lächerlich macht und diese wunderbare Stadt an die Wand fährt. 

Das ist rotrotgrün – das ist Berlin!

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