Steuervorteile für Bauherren?

Die Anspannung auf dem deutschen Immobilienmarkt ist zur Zeit riesig. Die Nachfrage ist enorm und Wohnraum gibt es nur wenig. Dies soll nun gelöst werden. Die Bundesregierung soll zukünftig Immobilieneigentümern Steuervorteile gewähren, wenn diese neuen Wohnraum schaffen. Dadurch sollen Bauherren dazu animiert werden, Immobilen zu errichten oder auszubauen. 

Es ist kein Geheimnis, dass momentan die Wohnungssuche in den Großstädten jeden Bürger vor einige Probleme stellt. Hohe Nachfrage und ein geringes Angebot sorgen für enorm steigende Mietpreise.

Nicht nur in Großstädten, sondern auch in Speckgürteln oder auch auf dem Land herrscht ein geringes Wohnungsangebot.

Ein sensibles Thema, welches den Immobilienmarkt seit langer Zeit dominiert. Einige Lösungsansätze von Seiten der Politik wurden zwar schon in der Vergangenheit vorgestellt, dennoch scheint sich die Lage nicht gebessert zu haben. Dies soll sich bald ändern. Die Regierung soll privaten Investoren nun die Entscheidung erleichtern und den Bau von neuen Immobilien ankurbeln, indem Bauherren Steuerbegünstigungen gewährt werden. Wohnungseigentümer und Investoren sollen dadurch motiviert werden, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Motivation beschränkt sich nicht nur ausschließlich auf Neubauten, sondern auch auf Renovierungen und Ausbauten, wie beispielsweise von Dachgeschossen oder Industriegebäuden. Zukünftig sollen mehr Industriegebäude zu Wohnraum transformiert werden, so Experten.

Dieses Projekt stellt eine Wohnraumoffensive der GroKo dar. Ziel dessen ist es, den Knoten des Immobilienmarktes in den kommenden Jahren mit rund 1,5 Millionen neuen Eigenheimen und Wohnen aufzulockern. Der Wohnungsmarkt soll dadurch entspannter und das Problem gezielt gelöst werden. 

Was bedeutet das konkret?

Bei einer Errichtung von Neubauten, soll es möglich sein, vier Jahre lang ab Zeitpunkt der Investitionen, bestimmte Sonderabschreibungen geltend zu machen. Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für Eigentümer geringer werden, da bald 5 Prozent dessen steuerlich abgesetzt werden können.

Der Bundesverband für Lohnsteuerhilfe erklärt, dass dadurch bis zu 28 % des investierten Kapitals steuerlich eingespart werden könnte. Die Steuerboni sollen lediglich für Wohnflächen, die mit maximal 2000 € pro Quadratmeter berechnet werden gelten. Mietwohnung mit hohem Standard seien, laut des  Lohnsteuerhilfevereins nicht von Nöten, um die Wohnraumproblematik zu bekämpfen. 

Diese neue Regelung gilt jedoch nicht für jedermann. Um von der Steuerabschreibung profitieren zu dürfen, muss ein Bauantrag bis spätestens 2022 gestellt werden. Zusätzlich muss eine  Vermietung des Objektes erfolgen.

Das Gesetz sieht vor: „Die Begünstigten Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre lang nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken dienen“. Eine weitere Bedingung ist, dass die Bauten ein Minimum von 23 m² Wohnfläche vorweisen. Ferienwohnungen sind nicht inbegriffen.

Diese Idee scheint vielen Investoren zu gefallen. Ob damit nun endlich die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt werden kann, steht noch aus. Ein Licht am Ende des Tunnels, scheint es laut Politikermeinungen zu geben.

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